222017Nov
Gesetzliche Verpflichtung zu Fortbildungen in der Pflege gefordert

Gesetzliche Verpflichtung zu Fortbildungen in der Pflege gefordert

Eine aktuelle Studie der Hochschule Niederrhein belegt, dass Fort- und Weiterbildungen in der Pflege gesetzlich verpflichtend sein sollten. Die Anforderungen an das Pflegepersonal werden komplexer und kontinuierlich höher.

Prof. Dr. Christian Timmreck, Leiter der Studie, ist überzeugt, dass gesellschaftspolitische Normen die Qualitätsansprüche erhöhen und Weiterbildung vorausgesetzt werden. Er plädiert für eine Festlegung gesetzlicher Standards, um die inhaltliche Qualität zu sichern. Die Pflegequalität kann verbessert werden, indem sich Fort- und Weiterbildungen etablieren. Arbeiten nach evidenzbasierten Erkenntnissen reduziert die Arbeitsbelastung für die Beschäftigten und Kosten werden eingespart.

Weiterbildungen sind gefragt

Über 90 Prozent der rund 750 befragten Pflegedienstleister nutzen externe Weiterbildungsmöglichkeiten, wie Berufsverbände und öffentliche Anbieter. Ein Drittel nutzen Freiberufler oder Privatdozenten. Aufgrund der unterschiedlichen Qualitätsansprüche des Lehrpersonals führen nicht alle Schulungen zum gleichen Ergebnis.

In der Zukunft könnten sich professionelle Anbieter finden, die sich auf Weiterbildungen in der Pflege spezialisieren und etablieren. Prof. Dr. Benno Neukirch, Dekan des Fachbereichs Gesundheitswesen der Hochschule Niederrhein ist überzeugt, dass „die Anforderungen an eine kontinuierliche Weiterbildung steigen werden“. Akademisch qualifizierte Pflegekräfte werden zukünftig eine große Rolle in Krankenhäusern und in der ambulanten Versorgung spielen.