Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgende Website:
- https://pflegedienst-koehn.de/
(Veröffentlicht am: 05.07.2025)
Gesetzliche Grundlagen
Wir sind bemüht, unsere Website https://pflegedienst-koehn.de barrierefrei zu gestalten. Dies geschieht auf Grundlage des Paragrafen 13 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) des Bundes. Diese Erklärung wurde am 13.08.2025 erstellt und zuletzt am 14.08.2025 überprüft. Sollten Sie bei der Nutzung unseres Webangebots auf Barrieren stoßen, teilen Sie uns diese mit.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit teilweise vereinbar. Die Anforderungen der BITV 2.0 und der WCAG 2.1 werden zum Teil erfüllt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Elemente und Funktionen entsprechen derzeit nicht vollständig den Richtlinien:
- Bilder und Grafiken mit informativer Funktion beinhalten zum Teil keinen Alternativtext (BITV-Prüfschritt 9.1.1.1b).
- Kontraste von Texten und Bedienelementen entsprechen nicht überall den Mindestanforderungen.
Diese Einschätzung beruht auf einer vom 12.08.2025 bis 14.08.2025 durchgeführten Selbstbewertung durch Pflegedienst Köhn. Wir bemühen uns, die genannten Mängel im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung unserer Inhalte zu beheben.
Barrieren aus Gründen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit
Trotz unseres Bestrebens, die Website möglichst barrierefrei zu gestalten, gibt es einzelne Barrieren, die aus wirtschaftlichen Gründen derzeit nicht vollständig behoben werden können. Wir überprüfen regelmäßig technische und organisatorische Möglichkeiten zur Verbesserung der Zugänglichkeit, können jedoch aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwands nicht alle Barrieren kurzfristig beseitigen.
Ältere Inhalte
Bestimmte Inhalte, die vor Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsvorgaben erstellt wurden, entsprechen möglicherweise nicht vollständig den heutigen Anforderungen. Eine nachträgliche barrierefreie Anpassung dieser sogenannten „historischen Inhalte“ wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. Neue Inhalte werden hingegen nach den jeweils geltenden Standards barrierefrei erstellt.
Wir bemühen uns, bestehende Barrieren im Rahmen unserer Möglichkeiten schrittweise zu reduzieren.
Überprüfung der Barrierefreiheit
- Letzte Überprüfung: 14.08.2025
- Art der Überprüfung: Selbstbewertung gemäß den Vorgaben der BITV 2.0
Kontakt und Feedback
Sollten Sie bei der Nutzung unseres Webangebots auf Barrieren stoßen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular oder per E-Mail an info@pflegedienst-koehn.de.
Wir bemühen uns, Ihr Anliegen zeitnah zu prüfen und Ihnen Rückmeldung zu geben.
Gesetzliche Grundlagen für Barrierefreiheit in Sachsen-Anhalt
Für das Land Sachsen-Anhalt gelten folgende gesetzliche Grundlagen für die digitale Barrierefreiheit:
Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (BGG LSA)
Das BGG LSA bildet die zentrale rechtliche Grundlage für Barrierefreiheit im Land. § 16a verpflichtet öffentliche Stellen, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten.
Behindertengleichstellungsverordnung Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA)
Die BGGVO LSA konkretisiert die Anforderungen (u. a. Erklärung zur Barrierefreiheit, Feedback-Mechanismus und Aufgaben der Überwachungsstelle) und setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/2102 für Sachsen-Anhalt um.
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
Die BITV 2.0 gilt auf Bundesebene. Für öffentliche Stellen des Landes Sachsen-Anhalt sind maßgeblich das BGG LSA und die BGGVO LSA; die BITV 2.0 kann ergänzend als fachliche Orientierung herangezogen werden.
EU-Richtlinie 2016/2102
Diese Richtlinie verpflichtet öffentliche Stellen in der EU zur barrierefreien Gestaltung von Websites und mobilen Anwendungen; sie wurde in Sachsen-Anhalt durch Änderungen des BGG LSA (2019) und die BGGVO LSA (seit 2021) umgesetzt.
Hinweis: Diese Erklärung orientiert sich an den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Mustern für Barrierefreiheitserklärungen in Deutschland. Sie sollte jährlich überprüft und bei Änderungen aktualisiert werden.
